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Wir leben in einer zunehmend visualisierten Welt: Im Zuge der immer weiter voranschreitenden Digitalisierung weichen Knöpfe und Regler Touchscreens und Displays. Nicht nur die ältere, weniger technikaffine Generation gerät da bei der Bedienung von Waschmaschine, Mikrowelle und Smartphone gerne mal an ihre Grenzen. Blinde und sehbehinderte Menschen stehen ohne Sprachausgabe oder taktile Regler in einer Welt aus Touchscreens und Pixeln alleine leider oft vor kaum überwindbaren Hürden.

Früher war alles besser …
… einige von uns neigen in Momenten nostalgischer Rückbesinnung gerne mal zu entsprechenden Aussagen. Dennoch schätzen wir die technischen Neuerungen, die uns den Alltag erleichtern. Obwohl der Absatzmarkt verhältnismässig klein ist, entwickeln Unternehmen zunehmend mehr technische Hilfsmittel, die Menschen mit Sehbehinderung in ihrem Alltag unterstützen sollen.
Überschrift 3
Ein heute schon fast wieder vorsteinzeitlich wirkendes Hilfsmittel, das es bereits seit vielen Jahren auf dem Markt zu kaufen gibt, ist der «laser-cane»: Ein höhenverstellbarer Blindenstock, der vierzig Mal in der Sekunde auf verschiedenen Höhen einen kurzen, für Sehende ungefährlichen infraroten Lichtstrahl aussendet. Trifft einer der Lichtstrahlen auf einen Gegenstand, wird er reflektiert und löst Vibrationen aus. Geht der parallel zum Stock verlaufende Lichtstrahl dagegen über eine gewisse Entfernung hinaus, wenn zum Beispiel eine abwärts führende Treppe vor einem liegt, gibt er ein akustisches Warnsignal von sich. Durch den nach oben gerichteten Lichtstrahl hingegen, können zum Beispiel Zusammenstösse mit Gegenständen, die von der Decke hängen, vermieden werden.
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Laserschwerter 2.0?
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Laserschwerter 2.0?
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Schweizer Behindertengleichstellungsgesetz
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Überschrift 3
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